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Deadline May 29th, 2009



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EUROPAN 10 - CHARTA

Auszug aus den Wettbewerbsregeln
Wir, die Vertreter der nationalen Europan-Organisationen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Lettland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und Ungarn, gehen als Unterzeichner dieser Charta die Verpflichtung ein, uns am Europan 10-Verfahren zu beteiligen.

Wir sind überzeugt, dass Architektur und Städtebau eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Stadträume und die Verbesserung der Lebensqualität spielen und einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Leben Europas leisten.

Wir unterstützen das ursprüngliche Ziel von Europan, dem Gedanken eines Europas, in dem junge Menschen einen innovativen Beitrag zu Architektur, Städte- und Wohnungsbau leisten können, dadurch Gestalt zu verleihen, indem wir einen Verbund europäischer Länder schaffen, der Ideenwettbewerben zu Themen der Architektur und des Städtebaus und den Austausch europäischer Experten in diesem Bereich fördert.

Deshalb setzen wir uns folgende Ziele:
Wir organisieren einen wissenschaftlichen und kulturellen Austausch im Bereich der Architektur, des Wohnungs- und des Städtebaus. Durch diese Kooperation sollen die Gemeinsamkeiten der europäischen Länder stärker zum Tragen kommen und die Erfahrungen einzelner Länder für alle besser nutzbar gemacht werden; dabei wollen wir gleichzeitig die nationalen, regionalen und lokalen Besonderheiten bewahren.

Wir bieten jungen Architekten und Planern die Möglichkeit, in ihren Entwürfen neue Ideen zum Ausdruck zu bringen, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Erneuerung von Architektur und Städtebau leisten, indem wir sie bei der Verwirklichung von Bauvorhaben unterstützen, in denen diese Ideen umgesetzt werden.

Wir beteiligen europäische Städte und Gemeinden, die mit innovativen städtebaulichen Konzepten auf die Veränderung der Lebensweisen reagieren wollen, als Partner an dem Verfahren.

Wir wollen den Europan-Gedankenaustausch über die Veranstalterländer hinaus erweitern und weitere europäische Länder, die noch keine Gelegenheit hatten, einen Europan-Wettbewerb zu veranstalten, hiermit einladen, sich als assoziierte Länder am Wettbewerbsverfahren zu beteiligen.

Wir beschließen die Eröffnung des zehnten Europan-Wettbewerbs zu dem Thema: „Inventing urbanity, regeneration, revitalization, colonization.“

Zur Verwirklichung unserer Zielsetzung gehen wir folgende Verpflichtungen ein:
+Wir sorgen dafür, dass unsere Organisationsstruktur auf nationaler und europäischer Ebene funktionstüchtig ist und die Sekretariate mit Personal und Mitteln so ausgestattet werden, dass sie einen reibungslosen Verlauf der Wettbewerbe und Veranstaltungen nach Maßgabe der Europan-Regeln und der Beschlüsse und Aktionen der Mitgliederversammlung und des Verwaltungsrates gewährleisten können.

+Wir, die Veranstalterländer, gewährleisten, dass die Finanzierung der europäischen Organisation gesichert ist, indem wir die Beiträge fristgerecht zahlen und bei Zahlungsverzögerungen oder Säumnis die vereinbarungsgemäß fälligen Zinsen aufbringen.

+Wir gewährleisten, dass die für die Wettbewerbe angebotenen Standorte (jeweils ein Standort in assoziierten Ländern und zwei oder mehr Standorte in Veranstalterländern) den von der Mitgliederversammlung festgelegten Regeln entsprechen (Bezug zum Thema, Verpflichtung der Verantwortlichen, Realisierungspotenzial, Qualität der Dokumentation und der bereitgestellten Informationen).

+Wir gewährleisten die Publizierung der Wettbewerbe und die Förderung der prämierten Arbeiten.

+Wir gewährleisten, dass die Preisgerichte aus qualifizierten Persönlichkeiten bestehen und arbeitsfähig sind.

+Wir gewährleisten, dass Übersetzungen der Wettbewerbsunterlagen in den vereinbarten Sprachen zur Verfügung gestellt werden.

+Wir gewährleisten, dass den prämierten Teams, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, eine ausreichende Hilfestellung und Vermittlung angeboten wird, damit sie mit einer Weiterentwicklung der Ideen aus den Projekten und/oder der Realisierung der Projekte beauftragt werden.

+Wir gewährleisten den Städten und Stadtentwicklungsträgern, dass die Projekte und die Realisierung der prämierten Ideen die jeweiligen Problemstellungen der einzelnen Europan 10-Standorte berücksichtigen.

+Wir gewährleisten die Bezahlung der Preisgelder innerhalb der gängigen Fristen.

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